Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25. Juli 2018 -
In Abänderung des vorgenannten Beschlusses wird der Streitwert für das Klageverfahren auf 12.000,- Euro festgesetzt.
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