Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Beschwerdewert beträgt € 958,19.
I.
Mit Klageschrift vom 22.03.2018 hat die Klägerin die "Beklagte" auf die Erstattung von Kosten aus einem vor dem Landgericht Traunstein durchgeführten Rechtsstreit in Anspruch genommen.
Für die Beklagte bestellten sich hierauf am 02.05.2018 Prozessbevollmächtigte, die deren Verteidigungsabsicht anzeigten und mit näherer Begründung Abweisung der Klage beantragten. Das Landgericht wies die Klage mit Endurteil vom 27.08.2018 ab; es bestehe kein materiell-rechtlicher Anspruch der Klägerin auf die streitgegenständlichen Kosten. Dem Kostenfestsetzungsgesuch der nach diesem Urteil vollumfänglich erstattungsberechtigten Beklagten gab der Rechtspfleger mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss statt.
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