I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Sie sind seit 1980 Eigentümer eines Bungalows, der zwei Wohnungen enthält; eine Wohnung (88 qm) ist vermietet, während die andere Wohnung (147 qm) von den Klägern und ihren Kindern selbst genutzt wird. Zwischen Mai 1995 und Juni 1996 erweiterten die Kläger die selbst genutzte Wohnung um einen Anbau mit einer Grundfläche von 76 qm. Der Anbau umfasst zwei Kinderzimmer, ein Bad sowie ein Arbeitszimmer; Alt- und Neubau sind durch einen Lichtschacht verbunden.
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