BFH - Urteil vom 31.05.2006
II R 32/04
Normen:
BewG § 136 Nr. 3 lit. a ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 2232
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 240/00

Sog. Ost-West-Betriebe; Aufteilung des EW des BV

BFH, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen II R 32/04

DRsp Nr. 2006/27290

Sog. Ost-West-Betriebe; Aufteilung des EW des BV

1. Das inländische Betriebsvermögen ist gemäß § 136 Nr. 3 Buchst. a Satz 2 BewG u. a. für den Feststellungszeitpunkt 1.1.1996 nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 GewStG unter Ansatz der im Kalenderjahr vor dem Feststellungszeitpunkt gezahlten Arbeitslöhne aufzuteilen, wenn sich die wirtschaftliche Einheit eines Gewerbebetriebs auf das Beitrittsgebiet und das übrige Bundesgebiet beschränkt.2. Diese Regelung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und ist auch in dem Fall, dass sich die wirtschaftliche Einheit eines Gewerbebetriebs auf das Beitrittsgebiet und das übrige Bundesgebiet erstreckt (Ost-West-Betrieb) verfassungsgemäß.

Normenkette:

BewG § 136 Nr. 3 lit. a ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe: