FG Düsseldorf - Urteil vom 14.05.2002
12 K 3417/99 F
Normen:
FördG § 4 Abs. 1 Satz 5 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1532

Sonderabschreibung; Beitrittsgebiet; Anzahlung; Anschaffungskosten; Wirtschaftliche Verfügungsbefugnis; Treuhandabrede - Sonderabschreibung nach FördG: Anzahlung auf Anschaffungskosten bei Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Empfängers wegen Treuhandabrede

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 12 K 3417/99 F

DRsp Nr. 2002/14587

Sonderabschreibung; Beitrittsgebiet; Anzahlung; Anschaffungskosten; Wirtschaftliche Verfügungsbefugnis; Treuhandabrede - Sonderabschreibung nach FördG : Anzahlung auf Anschaffungskosten bei Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Empfängers wegen Treuhandabrede

Eine abschreibungsfähige Anzahlung für Anschaffungskosten im Beitrittsgebiet zu errichtender Eigentumswohnungen liegt noch nicht vor, solange die Empfängerbank aufgrund einer Treuhandabrede gehindert ist, dem Verkäufer die Verfügung über die Gutschrift zu ermöglichen.

Normenkette:

FördG § 4 Abs. 1 Satz 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 2 des Fördergebietsgesetzes (FördG) für das Jahr 1996.

Mit notariellem Vertrag vom 10.12.1996 erwarben die Kläger von der "X"-GmbH & Co KG drei noch zu errichtende Eigentumswohnungen mit Pkw-Stellplätzen in "R" ,

"T"-Straße 21-23.