Die Beteiligten streiten darüber, ob, trotz teilweiser Selbstnutzung, für ein Ferienhaus des Klägers Sonderabschreibungen nach dem Zonenrandfördergebietsgesetz (
Der Kläger erwarb mit notariellem Vertrag vom 09.12.1992 das Ferienhaus Nr. Im Feriendorf A. Dieses stellt er in einer hotelähnlich betriebenen Ferienhausanlage zur Fremdvermietung zur Verfügung. Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden.
Mit Bescheid vom 15.09.1995 hatte das beklagte Finanzamt dem Antrag des Klägers zur Bildung einer
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