BFH - Beschluss vom 16.07.2003
IX B 60/03
Normen:
FördG § 4 Abs. 1 S. 5, Abs. 2 Nr. 2, 3 ;
Fundstellen:
BB 2003, 2113
BFH/NV 2003, 1461
BFHE 202, 557
DB 2003, 2104
DStR 2003, 1745
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 17.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 1464/02

Sonderabschreibungen auf Anzahlungen

BFH, Beschluss vom 16.07.2003 - Aktenzeichen IX B 60/03

DRsp Nr. 2003/11906

Sonderabschreibungen auf Anzahlungen

»Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob und inwieweit bei der steuerlichen Begünstigung von Anzahlungen nach dem FördG eine Zahlung schon dann als willkürlich anzusehen ist, wenn das Wirtschaftsgut im folgenden Jahr nicht geliefert wurde.«

Normenkette:

FördG § 4 Abs. 1 S. 5, Abs. 2 Nr. 2, 3 ;

Gründe:

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist ein geschlossener Immobilienfonds, dessen Gesellschaftszweck der Erwerb, die Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung von Grundstücken im Zusammenhang mit einer Seniorenresidenz ist.