I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Die Klägerin erzielt u.a. Einkünfte aus der Vermietung eines im Fördergebiet belegenen Wohnhauses. Dieses hatte sie mit notariellem Kaufvertrag vom 18. Dezember 1992 erworben und für das Streitjahr (1992) Sonderabschreibungen nach § 4 des Fördergebietsgesetzes (FördG) geltend gemacht.
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