Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger wurde Ende 1992 auf Betreiben seines Arbeitgebers in die neuen Bundesländer entsandt, um dort eine Verkaufsorganisation aufzubauen. In diesem Zusammenhang verkauften die Kläger ihr eigenes Haus in B. und errichteten in T. ein Einfamilienhaus. Dieses nutzten sie von Dezember 1992 bis November 1995 selbst. In den Jahren 1992 bis 1994 gewährte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) jeweils die begehrten Abzugsbeträge gemäß § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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