Die Antragsteller werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide bezogen im Streitjahr 2001 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und zwar
- die Antragstellerin als kaufmännische Angestellte in Höhe von 56.100,-- DM; der Arbeitnehmeranteil der Leistungen an die Sozialversicherung betrug 11.557,-- DM;
- der Antragsteller in Höhe von 80.057,-- DM; es handelt sich um die Vergütung als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH; eine vertragliche Anwartschaft auf Altersversorgung besteht nicht.
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