Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden erfüllt sind.
I.
Die Antragstellerin (AStin) ist pensionierte Lehrerin. Im Rahmen ihrer Einkommensteuer(ESt)erklärung 2005 machte sie gezahlte Kirchensteuer in Höhe von 251 EUR und Spenden für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke in Höhe von 453 EUR als Sonderausgaben geltend.
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