FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 26.07.2000
II 357/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 26.07.2000 - Aktenzeichen II 357/99

DRsp Nr. 2001/1661

Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige

Versorgungsleistungen an einen erbberechtigten Angehörigen können von dem Begünstigten einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Angehörige nicht im Erbwege selbst existenzsicherndes Vermögen erhalten hat.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob Versorgungsleistungen des Klägers an seine Mutter, zu denen dieser sich in einem Erbvertrag verpflichtet hat, als dauernde Last zu berücksichtigen sind.