Die Beteiligten streiten um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen an die S als Sonderausgaben.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten. Der Kläger zahlte im Streitjahr insgesamt Beträge von … € an die S, einen eingetragenen Verein. Bei der S handelt es sich um eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung im Sinne von §
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