FG Köln - Urteil vom 16.06.2021
2 K 2329/18
Normen:
EStG a.F. § 10b Abs. 1a;

Sonderausgabenabzug für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung; Anrechnung des Höchstbetrags von 1 Mio. EUR für den Abzug von Spenden zugunsten einer Stiftung

FG Köln, Urteil vom 16.06.2021 - Aktenzeichen 2 K 2329/18

DRsp Nr. 2021/16299

Sonderausgabenabzug für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung; Anrechnung des Höchstbetrags von 1 Mio. EUR für den Abzug von Spenden zugunsten einer Stiftung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG a.F. § 10b Abs. 1a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Kläger, den Höchstbetrag von 1 Mio. EUR für den Abzug von Spenden zugunsten einer Stiftung gem. §10b Abs. 1a EStG aF sowohl für die Klägerin als auch den Kläger jeweils in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können.

Die Kläger sind Eheleute, waren in den Streitzeiträumen in Deutschland ansässig und wurden in diesen Jahren gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Galerie sowie in geringerem Umfang Einkünfte aus Beteiligungen sowie aus Vermietung und Verpachtung.

1. 2.