I.
Die Antragsteller werden als Eheleute für die Jahre 1996, 1997 und 1999 zusammen und für das Jahr 1998 getrennt zur Einkommensteuer veranlagt.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 waren folgende römisch-katholische Kirchensteuerzahlungen und -Erstattungen im Jahr 1999 (alle Angaben in DM) zu berücksichtigen, die die Antragsteller auch in ihrer Steuererklärung insgesamt zutreffend angegeben hatten:
in 1999 gezahlte KiSt lt. Lohnsteuerkarte: + 49.580,53
KiSt-Nachzahlung 1996 (lt. Bescheid vom 11.06.1999) + 12.934,98
Summe KiSt-Nachzahlungen 62.515,51
KiSt-Erstattung für 1996 (lt. Bescheid vom 27.05.1999)
- 36.781,74
KiSt-Erstattungen für 1997 (lt. Bescheiden vom
27.05.1999 und vom 11.06.1999) = 6.805,26 DM + 17.943,12 DM - 24.748,38
KiSt-Erstattung Antragsteller für 1998 (Bescheid vom
25.05.1999) - 46.248,62
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