Streitig ist der Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an eine spanische Kapitalgesellschaft.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der in den Streitjahren 2006 und 2007 Herr P zu 98 Prozent und seine Ehefrau zu 2 Prozent beteiligt waren. Der Gegenstand des Unternehmens war die Durchführung von Workshops und Tagungen.
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