FG Hamburg - Urteil vom 28.11.2006
7 K 108/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 761

Sonderbetriebsvermögen: Darlehen der Gesellschafter die nicht unmittelbar die Beteiligung der Gesellschafter an der Besitzpersonengesellschaft stärken

FG Hamburg, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 7 K 108/05

DRsp Nr. 2007/755

Sonderbetriebsvermögen: Darlehen der Gesellschafter die nicht unmittelbar die Beteiligung der Gesellschafter an der Besitzpersonengesellschaft stärken

1. Darlehen, die Gesellschafter bei einer Betriebsaufspaltung der Betriebsgesellschaft gegeben haben, gehören nicht zu ihrem Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzpersonengesellschaft, wenn die Darlehen nicht unmittelbar die Beteiligung der Gesellschafter an der Besitzpersonengesellschaft stärken. 2. Maßgebend für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen II ist ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Nutzungsüberlassung und den Interessen der Besitzpersonengesellschaft, der die Stellung des Gesellschafters in der Besitzpersonengesellschaft unmittelbar stärkt.