Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
Der Antrag ist unbegründet, weil die Voraussetzungen des allein geltend gemachten Zulassungsgrundes des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils nach §
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