Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit einer Zahlung der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers für die Aufgabe von Rechten aus einem Beteiligungsmodell.
Der Kläger wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats der X AG vom 22. Dezember 1998 zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt, die seit dem 9. November 1999 Rechtsnachfolgerin der X GmbH ist. Die GmbH hatte Ende 1998 ihre Umwandlung in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Auf der Grundlage dieser Bestellung schloss die Gesellschaft mit dem Kläger am 19. Oktober 2000 einen Anstellungsvertrag. Dieser Vertrag wurde für fünf Jahre abgeschlossen, beginnend mit dem 1. Januar 1999 und endend am 31. Dezember 2003.
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