I. Streitig ist, ob eine vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezogene Sondervergütung in Höhe von 1 Mio. DM eine Vergütung i.S. des § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr 1998 maßgebenden Fassung ist.
Der Kläger ist Steuerberater. Von 1965 bis 1988 war er im Anstellungsverhältnis bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.
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