FG Saarland - Beschluss vom 14.05.2004
1 V 56/04
Normen:
EStG (2002) § 19 Abs. 1 § 38 § 41a ; LStDV 1990 § 2 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 ;

Sonderzahlungsvorschuss als Lohnzahlung oder als Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens; Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über Lohn- und Kirchensteuerbescheid für den Monat November 2003 vom 9. Februar 2004

FG Saarland, Beschluss vom 14.05.2004 - Aktenzeichen 1 V 56/04

DRsp Nr. 2004/12106

"Sonderzahlungsvorschuss" als Lohnzahlung oder als Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens; Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über Lohn- und Kirchensteuerbescheid für den Monat November 2003 vom 9. Februar 2004

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass es sich bei einem in der Verdienstabrechnung für November als "Sonderzahlungsvorschuss" bezeichneten Betrag, der den Arbeitnehmern neben dem laufenden Lohn ausgezahlt worden ist, und der nach seiner Höhe und dem Zahlungszeitpunkt dem Weihnachtsgeld des Vorjahres entsprochen hat, bei objektiver Betrachtung um steuerpflichtigen Arbeitslohn und nicht um die - nicht steuerbare - Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens gehandelt hat. Unerheblich ist, dass die Arbeitnehmer bei Auszahlung des Betrages wegen noch schwebender Tarifverhandlungen noch keinen endgültigen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung gehabt haben.

Normenkette:

EStG (2002) § 19 Abs. 1 § 38 § 41a ; LStDV 1990 § 2 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 ;

Tatbestand:

I.