Sonstige Einkünfte: Abfindung für den Verzicht auf Nachbarrechte
FG Münster, vom 10.04.2003 - Aktenzeichen 8 K 1220/99 E
DRsp Nr. 2003/12152
Sonstige Einkünfte: Abfindung für den Verzicht auf Nachbarrechte
Sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG liegen auch dann vor, wenn man für den Verzicht auf die Durchsetzung von Abwehransprüchen hinsichtlich der Bebauung des Nachbargrundstücks Zahlungen erhält.