Streitig ist, ob eine Zahlung des Landes Y..., die im Zusammenhang mit einer Vereinbarung über das Nichtweiterbetreiben eines Genehmigungsverfahrens für eine Sonderabfalldeponie geleistet wurde, bei der Klägerin (Klin.) als umsatzsteuerliches Entgelt zu berücksichtigen ist.
Die Klin., eine in 1987 gegründete Kommanditgesellschaft (KG), die ursprünglich die Firma Deponie X-Stadt Entsorgung GmbH & Co KG trug (im Folgenden: X-Stadt KG), plante den Betrieb von Abfallentsorgung. Hervor gegangen war die Klin. aus der Firma A... Städtereinigung GmbH & Co KG (Kommanditistin, im Folgenden: Fa. A...) und der Firma Deponie X-Stadt Entsorgung Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin, im Folgenden: Fa. X-Stadt GmbH).
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