BFH vom 16.02.1994
II R 18/92

Sonstiges; Antrag auf Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983

BFH, vom 16.02.1994 - Aktenzeichen II R 18/92

DRsp Nr. 1997/8612

Sonstiges; Antrag auf Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983

Für Erwerbsvorgänge, die zwischen dem 22. und 31.12.1992 verwirklicht wurden, konnte bzw. kann der Steuerpflichtige die Anwendung des neuen Grunderwerbsteuerrechts beantragen. Dem Antrag, das neue Grunderwerbsteuergesetz 1983 anzuwenden, steht die Bestandskraft eines auf das alte Grunderwerbsteuerrecht gestützten Grunderwerbsteuerbescheids nicht entgegen. Dieser ist dann nach § 175 Abs. 1 AO zu ändern.

Für die Praxis:

Grundsätzlich unterliegt das Antragsrecht keiner zeitlichen Beschränkung; diese ergibt sich jedoch daraus, daß nach Eintritt der Festsetzungsverjährung eine Änderung nicht mehr möglich ist. Nach Erlöschen des Steuerabzugs besteht kein Steuerschuldverhältnis mehr, das durch einen entsprechenden Antrag umgestaltet werden könnte.