BFH vom 09.03.1994
II R 82/91

Sonstiges; Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft

BFH, vom 09.03.1994 - Aktenzeichen II R 82/91

DRsp Nr. 1997/8592

Sonstiges; Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft

Die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft kann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO 1977 der Grunderwerbsteuer unterliegen, weil durch den vollständigen Wechsel im Personenstand einer Personengesellschaft, der als solcher nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, dasselbe Ergebnis erreicht wird, wie durch den Abschluß eines auf Übereignung des Grundstücks gerichteten Kaufvertrages zwischen Alt- und Neugesellschaftern in ihrer jeweiligen gesamthänderischen Verbundenheit, der den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllen würde. Dies gilt auch dann, wenn mit dieser Gestaltung das Ziel verfolgt wird, erhebliche Notar- und Gerichtskosten einzusparen, die beim Abschluß eines Kaufvertrages auf Übereignung des Grundbesitzes angefallen wären.