Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 24. Mai 2017 teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, über den bereits zuerkannten Betrag hinaus weitere 102.400,00 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Mai 2016 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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