Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08. Januar 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer seitens der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Kündigung und über Vergütungsansprüche des Klägers.
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