Streitig ist die Erstattung von Kindergeld nach § 74 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. § 104 Sozialgesetzbuch (SGB) X für die Tochter A (geb. am 14. Juli 19XX) der Klägerin für den Zeitraum Januar 2003 bis einschließlich März 2004 an die Landeshauptstadt B, Sozialreferat (die Beigeladene).
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