Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Rostock vom 14. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11570,00 € festgesetzt.
I.
Streitig im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des am 3. Juli 2020 eingelegten Widerspruchs, der sich gegen den Betriebsprüfungsbescheid der Antragsgegnerin vom 8. Juni 2020 richtet, mit dem die statusrechtliche Beurteilung wegen der streitigen abhängigen Beschäftigung des geschäftsführenden Gesellschafters C. erfolgt ist.
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