Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.3.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.344,57 EUR festgesetzt.
Die am 22.3.2018 schriftlich eingelegte Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr am 22.3.2018 zugestellten Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 14.3.2018 ist zulässig, insbesondere gemäß § 172 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft sowie form- und fristgerecht (§ 173 Satz 1, § 64 Abs. 1, Abs. 2, § 63 SGG) eingelegt worden.
Die Beschwerde ist jedoch unbegründet.
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