Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 16. März 2021 wird abgewiesen.
Der Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Im Übrigen erfolgt keine Kostenerstattung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5000 € festgesetzt.
Streitig ist die Versicherungspflicht des im Auftrag des Beigeladenen zu 1) im Zeitraum vom 30. September 2014 bis zum 14. Oktober 2014 als Intensivpfleger tätigen Klägers.
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