Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 20. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des zweiten Rechtszuges.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 62.012,32 EUR festgesetzt.
I.
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