Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. November 2019 wird zurückgewiesen .
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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