Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts
Frankfurt (Oder) vom 6. Mai 2020 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der
außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des im März 2022 verstorbenen Beigeladenen zu 1. in der Kranken- und der Pflegeversicherung aufgrund seiner Tätigkeit als Notarzt für die Klägerin im Zeitraum 28. Mai 2016 bis 8. Januar 2017.
Die Klägerin ist Trägerin des H K B S, eines Plankrankenhauses.
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