Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird zugelassen.
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