LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.04.2016
L 3 R 562/14
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 16.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 1254/11

SozialversicherungsbeitragspflichtBauleiter im IndustriebauAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger BeschäftigungWeisungsgebundenheit

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2016 - Aktenzeichen L 3 R 562/14

DRsp Nr. 2017/6454

Sozialversicherungsbeitragspflicht Bauleiter im Industriebau Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Weisungsgebundenheit

1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist; bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. 2. Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein. 3. Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. 4. Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen; zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen.