Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat auch die Kosten für das Beschwerdeverfahren zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 39.297,48 EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Sozialgericht hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 22. Juli 2016 gegen den Bescheid der Beklagten vom 29. April 2015 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 16. Juni 2016 anzuordnen.
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