SG Berlin, vom 29.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 198 KR 2052/13
SozialversicherungsbeitragspflichtBetriebsprüfungBeitragsnachforderungAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2017 - Aktenzeichen L 1 KR 280/16
DRsp Nr. 2017/9133
SozialversicherungsbeitragspflichtBetriebsprüfungBeitragsnachforderungAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung
1. Die für den Eintritt von Versicherungs- und Beitragspflicht erforderliche Beschäftigung, die auch die Verpflichtung zur Zahlung von Umlagebeiträgen auslöst, wird in § 7 Abs. 1SGB IV definiert; Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.2. Abzugrenzen ist die eine Versicherungspflicht begründende abhängige Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit; nach der Rechtsprechung des BSG liegt Beschäftigung vor, wenn die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird.3. Dieses Merkmal ist bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb gegeben, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und mit seiner Tätigkeit einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung erfassenden Weisungsrecht unterliegt; dabei kann sich die Weisungsgebundenheit insbesondere bei Diensten höherer Art zu einer funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinern.
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