SG Chemnitz, vom 08.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 140/08
SozialversicherungsbeitragspflichtNachforderungFachärzteAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung
LSG Sachsen, Urteil vom 26.04.2017 - Aktenzeichen L 1 KR 9/12
DRsp Nr. 2017/7922
SozialversicherungsbeitragspflichtNachforderungFachärzteAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung
1. Eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung kann vor allem dann gerechtfertigt sein, wenn sie sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist. Ausgangspunkt ist daher zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.2. Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die hieraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung gehen der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist.3. Umgekehrt gilt, dass die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich ist, solange diese Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist.
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