Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.1.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 75 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt. Die Revision wird zugelassen.
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