Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 10. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf EUR 200.795,89 festgesetzt.
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