SG München, vom 23.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 31 R 1567/15
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Pflegefachkraft bei einem ambulanten PflegedienstAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
LSG Bayern, Urteil vom 09.05.2017 - Aktenzeichen L 7 R 5035/17
DRsp Nr. 2018/11116
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Pflegefachkraft bei einem ambulanten PflegedienstAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
Zur Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit von Pflegefachkräften.
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