Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.3.2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.744,92 EUR festgesetzt.
Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in ihrer Tätigkeit als Operations(OP)-Fachschwester für die Klägerin in der Zeit vom 1.9.2011 bis 31.1.2012.
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