Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 30. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 7.871,40 Euro festgesetzt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist nach einer Betriebsprüfung streitig, ob die Klägerin verpflichtet ist, im Hinblick auf die Beschäftigung von M. J. (im Folgenden Beigeladener zu 1) in der Zeit vom 10.12.2008 bis 14.12.2009 Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von insgesamt 7.871,40 Euro inklusive Säumniszuschläge nachzubezahlen.
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