Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 12. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 38.796,53 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einer Beitragsnachforderung für die Beigeladene zu 1) in ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin für die Klägerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|