Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des klagenden Arztes nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit als "Honorararzt".
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