Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. September 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1. in allen Zweigen der Sozialversicherung aufgrund jeweils mehrtägiger Einsätze bei der Klägerin im Juni und Juli 2013.
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