Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17.9.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.058,06 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet. Das Sozialgericht (SG) hat ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29.3.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6.8.2018 zu Recht abgelehnt.
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