Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 28.03.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden im Verhältnis von Klägerin und Beklagter gegeneinander aufgehoben.Der Beigeladene hat seine Kosten selbst zu tragen.
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