Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.9.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 115.325,53 EUR festgesetzt.
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